Bin Laden vor Gericht? Bald kommt in Den Haag ein Ständiges Gericht für Internationale Verbrechen - Was das für Terroristen und Kriegsverbrecher bedeutet Von Claudia Diers-Lienke Den Haag.- Saddam Hussein, Attila oder Pol Pot haben Heß, Milosevic oder Göring eines voraus: Ihnen wurde wegen ihrer Verbrechen nie der Prozess vor einem internationalen Gericht gemacht. Doch die Zukunft soll nach dem Willen der Vereinten Nationen anders aussehen: Ein Ständiger Strafgerichtshof (ICC) soll voraussichtlich ab 2003 im niederländischen Den Haag die ad-hoc-Tribunale ersetzen und sich um Übeltäter auf Staats- und Militärebene kümmern. Auch um Osama bin Laden? Falls man ihn lebend schnappt? Fest steht: Auch internationale Terroristen könnten bald im niederländischen Den Haag verurteilt werden. Dazu ein Interview mit dem Völkerrechtsexperten Prof. Andreas Zimmermann (40). Er beriet Deutschland bei der Ausarbeitung des Gründungsvertrages für den ICC und lehrt nun Internationales Recht an der Universität Kiel. Frage: Mit dem künftigen Ständigen Internationalen Strafgerichtshof (ICC) soll in Den Haag eine dauerhafte Instanz zur Verurteilung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und von Kriegsverbrechen geschaffen werden. Erlaubt das „Strafgesetzbuch", das dem ICC zugrunde liegen wird, auch die Verfolgung von internationalem Terrorismus? Zimmermann: Ja und Nein. Terrorismus als solcher wurde zwar nicht in das Statut des ICC aufgenommen, unter anderem weil man Definitionsprobleme vermeiden wollte. Aber solche Anschläge wie gegen das World Trade Center oder das Pentagon könnte man als Verbrechen gegen die Menschlichkeit bezeichnen und damit wäre der ICC im Grundsatz für solche Taten zuständig. Allerdings wird sich der ICC nur mit Verbrechen befassen können, die nach Inkrafttreten des Statuts begangen werden. Frage: Und der ICC ist noch in der Gründungsphase... Zimmermann: Ja. Nach Artikel 126 des Statuts müssen sich 60 Staaten dem Statut des Gerichtshofs anschließen, damit es in Kraft tritt. Zur Zeit haben 42 Staaten das Statut ratifiziert. Ich schätze, dass es den Strafgerichtshof nicht vor 2003 geben wird. Frage: Wer fehlt noch von den Wichtigen? Zimmermann: Vor allem noch die USA, China, Indien und die Russische Föderation. Großbritannien hat den Vertrag diese Woche ratifiziert. Frankreich und Deutschland haben es zuvor schon getan. Die Vereinigten Staaten sind ein besonderes Problem. Die Clinton-Administration hatte den Vertrag zwar noch unterzeichnet; dagegen hat sich die neue Bush-Administration dezidiert gegen den ICC ausgesprochen. Das Hauptproblem für den ICC ist: wenn Amerika nicht dabei ist, fehlt eine wichtige politische Unterstützung. Frage: Die Ereignisse des 11. September - bringen sie die Idee der Errichtung des ICC voran? Zimmermann: Das ist letzlich schwer zu beurteilen. Allerdings dürfte das politische Interesse bei den Regierungen steigen, auch aus symbolischen Gründen. Frage: Aber Amerika hat seine Meinung noch nicht geändert? Zimmermann: Nein. Gerade im Fall Bin Laden wollen die USA gegebenenfalls ein Verfahren vor US- amerikanischen Gerichten durchführen und gegebenenfalls die Todesstrafe verhängen. Die Todesstrafe ist jedoch beim ICC von vornherein ausgeschlossen. Sonst hätten viele andere Staaten, wie etwa Deutschland die Sache nicht ratifizieren können. Frage: Der ICC musste einige schwierige Definitionen umgehen. Auch das Verbrechen des Angriffskrieges unterliegt nicht offiziell der Jurisdiktion des Strafgerichtshofs? Z.: Ja, auch hier gab es Definitionsprobleme. Nicht ein Überfall als solcher, aber wohl die Verbrechen, die bei einem solchen Überfall begangen werden, können allerdings sehr wohl bestraft werden. -------------------------- Zur Person: Prof. Dr. Andreas Zimmermann ( 40 Jahre), war Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht. Er nahm als Berater der Deutschen Delegation an der Ausarbeitung des Gründungsvertrages für den ICC teil. Seit Oktober 2001 ist er Direktor des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel und hat den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völker- und Europarecht inne. ------------------ E-mail Pressestelle Uni Kiel: Frau Maud Knoll mknoll@zentr-verw.uni-kiel.de ---------------------- E-mail Claudia Diers-Lienke: claudia@lienke.net