copyright: NewsMill 2001 Zahnloser Tiger mit mächtigen Krallen Was das Den Haager Urteil im Fall La Grand für Deutsche im Ausland bedeutet - Weitere Angeklagte sitzen in Todeszellen Von Claudia Diers-Lienke Den Haag.- Der Internationale Gerichtshof (IGH) in den Haag hat gesprochen, die USA haben sich entschuldigt, die Grünen freuen sich über einen Sieg für die Menschenrechte, der deutsche Bundeskanzler über einen Sieg Deutschlands. Ist nun, nach dem LaGrand-Urteil wieder alles in bester Ordnung? Jein. Denn was der Internationale Gerichtshof im Rechtsstreit zwischen Staaten klärt, ist zwar verbindlich, aber nicht mit Zwang durchsetzbar. Der IGH gilt als Tiger ohne Zähne, weil er keine Sanktionsmöglichkeiten hat, wenn ein Staat seinem Willen nicht folgt. Und Politik soll er auch gar nicht machen, sondern Rechtsstreitigkeiten klären. Im Fall La Grand war genau dieser Unterschied schwierig zu definieren. Denn es konnte nicht etwa darum gehen, via Den Haag die Todesstrafe in USA abzuschaffen. Allerdings ist nun mit dem Den Haager Spruch klar gestellt, dass sich die USA nicht an die sogenannte Wiener Übereinkunft gehalten haben. Bei der Wiener Konvention geht es um den konsularischen Beistand für ausländische Angeklagte. Dieser Beistand kann prozessentscheidend sein. Das Auswärtige Amt kann erheblichen Beistand leisten - nicht nur moralisch, sondern auch bei der Frage, welcher Verteidiger dem Angeklagten zur Seite gestellt wird. Es ist ein Unterschied, ob das ein Pflichtverteidiger ist oder nicht. Im Fall LaGrand hatte einer der bestellten Pflichtverteidiger mehrfach um seine Entbindung gebeten und war an der Fortführung des Falles offenbar nicht besonders interessiert. Möglich, dass mit Hilfe des konsularischen Diensts Geldmittel bereit gestellt worden wären, um die Rechte besser zu wahren. Wenn die USA künftig Deutschen wieder Rechte aus der Wiener Konvention verweigern, hat man zwar wenig Handhabe. Allerdings ist es für Amerika auch nicht angenehm, als jemand dazustehen, der sich nicht an internationale Verpflichtungen hält. Verpflichtungen, auf die Amerika immer dann pocht, wenn es um US-Bürger geht. So gesehen hat der zahnlose Tiger IGH durchaus kräftige Krallen. Der Internationale Gerichtshof genießt seit seiner Gründung höchstes Ansehen. Was die Bundesregierung erreichen wollte, hat sie im Prinzip erreicht: weltweite Aufmerksamkeit dafür herzustellen, dass es Abkommen gibt, wie Verdächtige in Rechtsstaaten behandelt werden müssen. Was sie nicht erreichen konnte, war eine Aufhebung des Todesurteils, weil das ein Eingriff in das nationale Rechtssystem der USA gewesen wäre. Die 15 Richter des IGH ermahnten die USA, sich "massiv zu bemühen", eine Wiederholung solcher Völkerrechtsverletzungen zu vermeiden. Es sei nicht hinnehmbar, "dass ein System besteht, das immer wieder Verstöße gegen die Konvention reproduziert, unterbrochen nur durch neue Entschuldigungen". Vom Haager Urteil könnten die beiden Deutschen Rudi und Michael Apelt profitieren, die in Arizona in Haft auf ihren Tod warten. Auch im Fall der beiden Düsseldorfer haben die US- Behörden in Arizona gegen das Wiener Konsularabkommen verstoßen. Ob das den beiden Todeskandidaten helfen wird, erscheint jedoch als fraglich. Der Münchner LaGrand-Anwalt, Steffen Ufer, hat nun jedenfalls die Bundesregierung aufgefordert, nach dem Urteil des Internationalen Gerichtshofs für andere deutsche Todeskandidaten zu intervenieren. LaGrand-28.06.01, copyright:NewsMill